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Heiraten in Furth und Weihmichl

Der schönste Tag verdient den schönsten Rahmen

Die Entscheidung, „Ja“ zueinander zu sagen, gehört zu den bedeutendsten Momenten im Leben. Damit dieser Tag unvergesslich wird, bietet das Standesamt Furth außergewöhnliche Trauorte mit ganz unterschiedlichem Charme – vom historischen Klosterambiente bis hin zum lichtdurchfluteten Trausaal.

Ob romantisch, festlich oder ganz persönlich – wir gestalten Eure standesamtliche Trauung nach Euren Wünschen und begleiten Euch mit Herz, Erfahrung und viel Freude auf dem Weg in einen neuen Lebensabschnitt.

Sagen Sie „JA“ bei uns im neuen Trauzimmer im Kloster Furth - Apsis

Trauzimmer im Kloster Furth

Das stilvoll gestaltete Trauzimmer in der Apsis des Klosters Furth bietet den perfekten Rahmen für eine feierliche und würdevolle Eheschließung. Die besondere Atmosphäre des historischen Klosters verleiht jeder Trauung einen ganz eigenen Zauber.

Trauungen finden nach Terminvereinbarung während der regulären Dienstzeiten statt.

Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind ebenfalls möglich. Die hierfür vorgesehenen Trautermine finden Sie in unserer Terminübersicht.

Sagen Sie „JA“ in besonderm Ambiente

Heiraten unter freiem Himmel – Innenhof des Klosters Furth

Seit 2015 ist der Innenhof des Kloster Furth für Trauungen im Freien gewidmet. Zu zweit oder auch für größere Hochzeitsgesellschaften, besticht dieser durch sein einzigartiges Flair und die Ruhe. Eingebettet zwischen historischen Klostermauern, liebevoll angelegten Blumenbeeten und mit Blick über Furth entsteht eine einzigartige Kulisse für Eure Trauung.

Ob im kleinen Kreis oder gemeinsam mit einer größeren Hochzeitsgesellschaft – hier wird Eure Eheschließung zu einem ganz besonderen Erlebnis.

Trauungen finden nach Terminvereinbarung während der regulären Dienstzeiten statt.

Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind ebenfalls möglich. Die hierfür vorgesehenen Trautermine finden Sie in unserer Terminübersicht.

Sagen Sie „JA“ im Roider-Jackl-Saal im Haus der Begegnung in Weihmichl

Der Roider-Jackl-Saal in Weihmichl

Der lichtdurchflutete Roider-Jackl-Saal verbindet modernes Ambiente mit bayerischer Tradition. Die Bilder aus dem Lebenswerk des Volkssängers und Försters Roider Jackl verleihen dem Saal einen besonderen Charakter und schaffen einen feierlichen Rahmen für Eure Eheschließung.

Trauungen finden nach Terminvereinbarung während der regulären Dienstzeiten statt.

Für die Nutzung des Roider-Jackl-Saals im Haus der Begegnung Weihmichl wird aufgrund des besonderen Ambientes ein zusätzlicher Kostenbeitrag in Höhe von 100,00 € erhoben.

Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind ebenfalls möglich. Die hierfür vorgesehenen Trautermine finden Sie in unserer Terminübersicht.

Eure Traurede – so persönlich wie Ihr selbst

Jede Trauung ist einzigartig – und genau so darf auch Eure Traurede sein. Ob eine klassische, stilvolle Ansprache oder eine ganz persönliche Rede mit Eurer gemeinsamen Geschichte, besonderen Momenten und kleinen Anekdoten: Wir gestalten die Zeremonie so, wie sie zu Euch passt.

Gemeinsam entscheiden wir, welche Form der Rede Eure Persönlichkeit und Eure Liebe am schönsten widerspiegelt.

Gebührenfreie klassische Traurede
Eine stilvolle, klassische Rede für den besonderen Moment – herzlich und passend zum Anlass, jedoch ohne persönliche Inhalte aus Eurer gemeinsamen Geschichte.

gebührenfrei

Kosten für personenbezogene Traureden

Standardrede
Eine liebevoll gestaltete klassische Traurede mit individuellen Anpassungen persönlichen Bezügen zu Euch als Brautpaar.

50,00 €

Persönlich ausgearbeitete Traurede
Eine individuell für Euch verfasste Rede mit persönlichem Traugespräch, Eurer gemeinsamen Geschichte, besonderen Momenten und liebevollen Details.
100,00 €

Gebühren

Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

  • Trauzimmer Kloster Furth
  • Innenhof des Klosters Furth
  • Roider-Jackl-Saal im Haus der Begegnung Weihmichl

 

          Mehrpreis: 150,00 €

 

Terminübersicht für Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten

Für Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen stehen Ihnen folgende Trautermine zur Verfügung:

Monat

Trautermine

Terminvergabe ab

März

05. / 06. März

Vergabe ab 01. Oktober 2026

April

09. / 10. April

Vergabe ab 01. Oktober 2026

Mai

14. / 15. Mai

Vergabe ab 01. Oktober 2026

Juni

04. / 05. Juni

Vergabe ab 01. November 2026

Juli

09. / 10. Juli

Vergabe ab 01. November 2026

September

17. / 18. September

Vergabe ab 01. Februar 2027

Oktober

08. / 09. Oktober

Vergabe ab 01. März 2027

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln.

Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Furth und verursacht unter Umständen höhere Kosten.

Geburten

Wurde Ihr Kind im Gemeindegebiet von Furth, Obersüßbach oder Weihmichl geboren (meist Hausgeburt), so ist das Standesamt Furth für die Beurkundung der Geburt sowie für Erklärungen zur Namensführung Ihres Kindes zuständig.

Die Beurkundung der Geburt erfolgt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Eltern bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen können hingegen auch beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden; diese werden dann an das für die Entgegenname zuständige Standesamt weitergeleitet.

 

Alle Eltern:

  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes, von beiden Elternteilen unterschrieben

(Formblatt erhalten Sie bei der Anmeldung im Krankenhaus bzw. Geburtshaus)

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, ZUSÄTZLICH:

  • Heiratsort in Bayern: Eheurkunde
  • Heiratsort im Rest Deutschlands oder im Ausland: Eheurkunde, sowie Geburtsurkunden der Eltern (bei ausländischen Urkunden mit entsprechender Überbeglaubigung wie Apostille oder Legalisation und einer Übersetzung)

Wenn die Eltern des Kindes NICHT miteinander verheiratet sind, ZUSÄTZLICH:

  • Geburtsurkunden der Eltern (bei ausländischen Urkunden mit entsprechender Überbeglaubigung wie Apostille oder Legalisation und einer Übersetzung)
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (Das Vaterschaftsanerkenntnis kann – jeweils nach vorheriger Terminabsprache – vor oder nach der Geburt erklärt werden: beim Standesamt des Wohnorts der Eltern oder beim Standesamt Furth, sowie bei jedem Jugendamt)
  • ggf. Urkunde über die Begründung des gemeinsamen Sorgerechts (beim Jugendamt)
  • ggf. Erklärung über Namenserteilung

sofern die Mutter bereits verheiratet war/ist:

Nachweise über die letzte Eheschließung (Heiratsurkunde) und deren Auflösung (z. B. rechtskräftiges Scheidungsurteil) und ggf. Urkunden über Namensänderungen

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei ist und beifolgenden Stellen aufgenommen werden kann:

•           Standesamt des Wohnortes eines Elternteils/der Eltern
•           Standesamt Furth
•           jedes Jugendamt

Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.
Die Zustimmungserklärung wird in der Regel gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den oben genannten Stellen aufgenommen werden.
Die persönliche Vorsprache aller Beteiligten ist erforderlich.

Falls Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben wollen, sollten Sie diese Erklärung in einem Termin mit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkunden lassen. Auch hier ist eine „vorgeburtliche Sorgeerklärung“ möglich und empfehlenswert. Standesämter nehmen keine Sorgeerklärungen vor. Genauere Informationen zum Sorgerecht bitten wir Sie sich an das Jugendamt zu wenden.

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen.

Wenn der andere Elternteil auch sorgeberechtigt ist oder wenn das Kind seinen Namen führt, ist es erforderlich, dass der andere Elternteil der Einbenennung zustimmt. Kann die Zustimmung des anderen Elternteils nicht beigebracht werden, kann diese unter Umständen durch das Familiengericht (Amtsgericht) ersetzt werden.

Für detaillierte Auskünfte über eine Einbenennung setzten Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Bestimmen die Eltern eines Kindes einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so hat das Kind die Möglichkeit, sich dem Ehenamen seiner Eltern anzuschließen.

Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

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Sterbefälle

Neben der Trauer und psychischer Belastung beim Tod eines nahen Angehörigen wird man zudem meist unvorbereitet mit der Abwicklung von notwendigen, amtlichen Formalitäten konfrontiert. Wer hilft hier weiter, was ist nach einem Todesfall zu erledigen?

In Stichpunkten die notwendigsten Informationen zu einem Sterbefall:

  1. Ein Arzt hat den Tod festzustellen und zu bescheinigen (Die Todesbescheinigungen müssen beim Standesamt abgegeben werden.)
  2. Soweit es gewünscht wird, ist ein Geistlicher zu verständigen.
  3. Mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen, um Einsargung, Überführung, Bestattung, ggf. Erledigung der Behördengänge zu vereinbaren.
  4. Dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth, Am Rathaus 6,
    Zi-Nr. 3 (Erdgeschoss), 84095 Furth, sind folgende Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles vorzulegen, wenn sich der Sterbefall Zuhause ereignete und der/die Verstorbene ledig war:
    – Todesbescheinigungen (Nicht vertraulicher Teil und vertraulicherTeil)
    – Geburtsregisterabschrift/Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
    – Nachweis über den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen
    – Personalausweis/Reisepass der/des Verstorbenen

    War der/die Verstorbene/r verheiratet sind zusätzlich vorzulegen:
    – Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Ehe oder eine Heiratsurkunde der/des Verstorbenen

    Das Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen. 

  5. Das zuständige Pfarramt ist zu verständigen, damit ein Beerdigungstermin abgesprochen werden kann.
  6. Sofern Sterbebilder gewünscht werden, sind diese in der Druckerei zu bestellen.
  7. Sofern gewünscht, Todesanzeige in der Tageszeitung veranlassen.
  8. Bestellung von Kränzen etc.

Es besteht die Möglichkeit, einen Bestatter für die Abwicklung des Sterbefalles und der damit verbundenen Formalitäten zu beauftragen. Im übrigen ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth unter Tel. 08704/9119-28 jederzeit zu Auskünften bereit.

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