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Standesamt
Heiraten in Furth und Weihmichl
Wir bieten die perfekte Location für Euren Hochzeitstag
Das Standesamt Furth bietet mit dem neuen Trauzimmer im Kloster Furth, dem Innenhof der Kloster Anlage Furth, die in einem angenehmen Ambiente, umgeben mit klösterlichem Flair des traditionsreichen Maristen Konvent, ein Ort der Geschichte atmet und an der die Zukunft mitgestaltet und dem Roider-Jackl-Saal in Weihmichl, ein lichtdurchfluteter Raum, der dem bayerischen Volkssänger und Förster gewidmet ist wunderschöne Locations, um den Bund fürs Leben einzugehen. Dabei sind die Hochzeiten stets auf die individuellen Bedürfnisse der künftigen Brautpaare ausgerichtet! Für Euch ein kleiner Überblick für Euren perfekten Hochzeitstag.
Kontaktadresse: |
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Standesamt Furth: Frau Sandra Zeilhofer, Frau Verena Schweiger |
Am Rathaus 6 84095 Furth |
+49 (0) 8704 9119 28 |
+49 (0) 08704 8240 |
standesamt@vg-furth.de |
Sagen Sie „JA“ bei uns im neuen Trauzimmer im Kloster Furth - Apsis
Trauzimmer im Kloster Furth
Mit dem neugestalteten Trauzimmer, bietet das Standesamt Furth die passende Atmosphäre, um den Bund fürs Leben einzugehen.
Trauungen sind im Trauzimmer nach Vereinbarung zu untenstehenden Zeiten möglich.
Trauungen außerhalb dieser Zeiten sind auf Anfrage bei dem Standesamt Furth möglich, sofern ein Trauungsstandesbeamter zur Verfügung steht.
Trauungen außerhalb dieser Zeiten haben einen Mehrpreis i.H. von 100,00 €
Trauungszeiten | |
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Montag bis Mittwoch | 08.30 bis 12.30 Uhr & 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 bis 12.30 Uhr & 14.00 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
Sagen Sie „JA“ in besonderm Ambiente
Das Kloster Furth
Seit 2015 ist der Innenhof des Kloster Furth für Trauungen im Freien gewidmet. Zu zweit oder auch für größere Hochzeitsgesellschaften, besticht dieser durch sein einzigartiges Flair und die Ruhe. In den Sommermonaten die perfekte Kulisse für Ihre Traumhochzeit.
Die Trauung kann im Innenhof der Klosteranlage, eingebettet zwischen Blumenrabatten und umgeben von historischen Mauern oder auf der Süd-Ostseite mit Blick über Furth stattfinden. Unvergesslich, einzigartig – einfach etwas ganz Besonderes um den großen Tag so richtig genießen zu können.
Für eine persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten im Kloster Furth sollten Sie sich etwas Zeit nehmen – unser Team vom Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Eheschließungen im Innenhof der Klosteranlage sind nur an den vorgegebenen Terminen möglich.
Trauungen am Freitag ab 12.30 Uhr und am Samstag haben einen Mehrpreis i.H. von 100,00 €.
Dieses besondere Ambiente im Innenhof der Klosteranlage hat einen Aufpreis von 150,00 €.
Kontaktinformationen |
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Am Klosterberg 1 - 84095 Furth |
+49-8704-9282819 |
info@kloster-furth.de |
www.kloster-furth.de |
September
Freitag, 15.09.2023
Samstag, 16.09.2023
Freitag, 29.09.2023
Samstag, 30.09.2023
Termine 2024
April
Freitag, 19.04.2024
Samstag, 20.04.2024
Mai
Freitag, 03.05.2024
Samstag, 04.05.2024
Freitag, 17.05.2024
Samstag, 18.05.2024
Juni
Freitag, 07.06.2024
Samstag, 08.06.2024
Freitag, 21.06.2024
Samstag, 22.06.2024
Juli
Freitag, 05.07.2024
Samstag, 06.07.2024
Freitag, 19.07.2024
Samstag, 20.07.2024
September
Freitag, 13.09.2024
Samstag, 14.09.2024
Freitag, 27.09.2024
Samstag, 28.09.2024
Oktober
Freitag, 11.10.2024
Samstag, 12.10.2024
Das Standesamt Furth veröffentlicht üblicherweise Ende Oktober die Termine für das Folgejahr.
Sagen Sie „JA“ im Roider-Jackl-Saal im Haus der Begegnung in Weihmichl
Der Roider-Jackl-Saal in Weihmichl
Im Haus der Begegnung befindet sich im Obergeschoß der mit Licht durchflutete Roider-Jackl-Saal. Er bietet mit einer Bilderreihe aus dem Lebenswerk des Roider Jackl ein wunderschönes und feierliches Ambiente für Ihre Trauung.
Trauungen sind im Trauzimmer nach Vereinbarung zu untenstehenden Zeiten möglich.
Außerhalb dieser Zeiten sind Trauungen auf Anfrage bei beim Standesamt Furth möglich, sofern ein Trauungsstandesbeamter zur Verfügung steht.
Trauungen am Freitag ab 12.30 Uhr und am Samstag haben einen Mehrpreis i.H. von 100,00 €
Dieses besondere Ambiente des Roider-Jackl-Saals hat einen Aufpreis in Höhe von 70,00 Euro.
Trauungszeiten | |
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Montag bis Mittwoch | 08.30 bis 12.30 Uhr & 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 bis 12.30 Uhr & 14.00 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln.
Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Furth und verursacht unter Umständen höhere Kosten.
Geburten
Wurde Ihr Kind im Gemeindegebiet von Furth, Obersüßbach oder Weihmichl geboren (meist Hausgeburt), so ist das Standesamt Furth für die Beurkundung der Geburt sowie für Erklärungen zur Namensführung Ihres Kindes zuständig.
Die Beurkundung der Geburt erfolgt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Eltern bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen können hingegen auch beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden; diese werden dann an das für die Entgegenname zuständige Standesamt weitergeleitet.
Alle Eltern:
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- Erklärung zur Namensführung des Kindes, von beiden Elternteilen unterschrieben
(Formblatt erhalten Sie bei der Anmeldung im Krankenhaus bzw. Geburtshaus)
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, ZUSÄTZLICH:
- Heiratsort in Bayern: Eheurkunde
- Heiratsort im Rest Deutschlands oder im Ausland: Eheurkunde, sowie Geburtsurkunden der Eltern (bei ausländischen Urkunden mit entsprechender Überbeglaubigung wie Apostille oder Legalisation und einer Übersetzung)
Wenn die Eltern des Kindes NICHT miteinander verheiratet sind, ZUSÄTZLICH:
- Geburtsurkunden der Eltern (bei ausländischen Urkunden mit entsprechender Überbeglaubigung wie Apostille oder Legalisation und einer Übersetzung)
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (Das Vaterschaftsanerkenntnis kann – jeweils nach vorheriger Terminabsprache – vor oder nach der Geburt erklärt werden: beim Standesamt des Wohnorts der Eltern oder beim Standesamt Furth, sowie bei jedem Jugendamt)
- ggf. Urkunde über die Begründung des gemeinsamen Sorgerechts (beim Jugendamt)
- ggf. Erklärung über Namenserteilung
sofern die Mutter bereits verheiratet war/ist:
Nachweise über die letzte Eheschließung (Heiratsurkunde) und deren Auflösung (z. B. rechtskräftiges Scheidungsurteil) und ggf. Urkunden über Namensänderungen
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei ist und beifolgenden Stellen aufgenommen werden kann:
• Standesamt des Wohnortes eines Elternteils/der Eltern
• Standesamt Furth
• jedes Jugendamt
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.
Die Zustimmungserklärung wird in der Regel gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den oben genannten Stellen aufgenommen werden.
Die persönliche Vorsprache aller Beteiligten ist erforderlich.
Falls Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben wollen, sollten Sie diese Erklärung in einem Termin mit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkunden lassen. Auch hier ist eine „vorgeburtliche Sorgeerklärung“ möglich und empfehlenswert. Standesämter nehmen keine Sorgeerklärungen vor. Genauere Informationen zum Sorgerecht bitten wir Sie sich an das Jugendamt zu wenden.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen.
Wenn der andere Elternteil auch sorgeberechtigt ist oder wenn das Kind seinen Namen führt, ist es erforderlich, dass der andere Elternteil der Einbenennung zustimmt. Kann die Zustimmung des anderen Elternteils nicht beigebracht werden, kann diese unter Umständen durch das Familiengericht (Amtsgericht) ersetzt werden.
Für detaillierte Auskünfte über eine Einbenennung setzten Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.
Bestimmen die Eltern eines Kindes einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so hat das Kind die Möglichkeit, sich dem Ehenamen seiner Eltern anzuschließen.
Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln.
Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Furth und verursacht unter Umständen höhere Kosten.
Sterbefälle
Neben der Trauer und psychischer Belastung beim Tod eines nahen Angehörigen wird man zudem meist unvorbereitet mit der Abwicklung von notwendigen, amtlichen Formalitäten konfrontiert. Wer hilft hier weiter, was ist nach einem Todesfall zu erledigen?
In Stichpunkten die notwendigsten Informationen zu einem Sterbefall:
- Ein Arzt hat den Tod festzustellen und zu bescheinigen (Die Todesbescheinigungen müssen beim Standesamt abgegeben werden.)
- Soweit es gewünscht wird, ist ein Geistlicher zu verständigen.
- Mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen, um Einsargung, Überführung, Bestattung, ggf. Erledigung der Behördengänge zu vereinbaren.
- Dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth, Am Rathaus 6,
Zi-Nr. 3 (Erdgeschoss), 84095 Furth, sind folgende Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles vorzulegen, wenn sich der Sterbefall Zuhause ereignete und der/die Verstorbene ledig war:
– Todesbescheinigungen (Nicht vertraulicher Teil und vertraulicherTeil)
– Geburtsregisterabschrift/Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
– Nachweis über den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen
– Personalausweis/Reisepass der/des VerstorbenenWar der/die Verstorbene/r verheiratet sind zusätzlich vorzulegen:
– Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Ehe oder eine Heiratsurkunde der/des VerstorbenenDas Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen.
- Das zuständige Pfarramt ist zu verständigen, damit ein Beerdigungstermin abgesprochen werden kann.
- Sofern Sterbebilder gewünscht werden, sind diese in der Druckerei zu bestellen.
- Sofern gewünscht, Todesanzeige in der Tageszeitung veranlassen.
- Bestellung von Kränzen etc.
Es besteht die Möglichkeit, einen Bestatter für die Abwicklung des Sterbefalles und der damit verbundenen Formalitäten zu beauftragen. Im übrigen ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth unter Tel. 08704/9119-28 jederzeit zu Auskünften bereit.
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