Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe

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Kooperation der drei gemeindlichen Bauhöfe

Die Verwaltungsgemeinschaft ist Kraft Gesetz eigentlich nur für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich. Die Gemeinden Obersüßbach, Weihmichl und Furth haben im Jahr 2015 diesen Rahmen mit einer Zweckvereinbarung auf die Koordination und die Zusammenarbeit der drei Bauhöfe erweitert. Hiermit sollen Synergien genutzt und Wissen transferiert und insgesamt eine bessere Schlagkraft der Bauhöfe erreicht werden. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker“.

Die hierfür notwendige Zweckvereinbarung nach dem KommZG kann unten eingesehen werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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