Das Rathaus der VG Furth hat von 23.12.2024 bis 06.01.2025 geschlossen.
Das Bürgerbüro ist am 27. Dezember für Notfälle telefonisch unter der Rufnummer 08704/9119-15 erreichbar und am 30. Dezember von 8 bis 12 Uhr für Notfälle geöffnet.
Das Standesamt ist telefonisch für Notfälle am 27.12. von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 08704/9119-28 erreichbar.
Am 30.12. ist das Standesamt von 08 – 10 Uhr für Notfälle geöffnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Öffnungszeiten Rathaus
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Do. auch 13.30 – 18.00 Uhr
Notrufnummern im Landskreis Landshut
Polizei | 110 |
Feuerwehr | 112 |
Rettungsdienst/ Notarzt | 112 |
Giftnotruf | 089/19 240 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Sterbefälle
Neben der Trauer und psychischer Belastung beim Tod eines nahen Angehörigen wird man zudem meist unvorbereitet mit der Abwicklung von notwendigen, amtlichen Formalitäten konfrontiert. Wer hilft hier weiter, was ist nach einem Todesfall zu erledigen?
In Stichpunkten die notwendigsten Informationen zu einem Sterbefall:
- Ein Arzt hat den Tod festzustellen und zu bescheinigen (Die Todesbescheinigungen müssen beim Standesamt abgegeben werden.)
- Soweit es gewünscht wird, ist ein Geistlicher zu verständigen.
- Mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen, um Einsargung, Überführung, Bestattung, ggf. Erledigung der Behördengänge zu vereinbaren.
- Dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth, Am Rathaus 6,
Zi-Nr. 3 (Erdgeschoss), 84095 Furth, sind folgende Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles vorzulegen, wenn sich der Sterbefall Zuhause ereignete und der/die Verstorbene ledig war:
– Todesbescheinigungen (Nicht vertraulicher Teil und vertraulicherTeil)
– Geburtsregisterabschrift/Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
– Nachweis über den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen
– Personalausweis/Reisepass der/des Verstorbenen
War der/die Verstorbene/r verheiratet sind zusätzlich vorzulegen:
– Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Ehe oder eine Heiratsurkunde der/des Verstorbenen
Das Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen.
- Das zuständige Pfarramt ist zu verständigen, damit ein Beerdigungstermin abgesprochen werden kann.
- Sofern Sterbebilder gewünscht werden, sind diese in der Druckerei zu bestellen.
- Sofern gewünscht, Todesanzeige in der Tageszeitung veranlassen.
- Bestellung von Kränzen etc.
Es besteht die Möglichkeit, einen Bestatter für die Abwicklung des Sterbefalles und der damit verbundenen Formalitäten zu beauftragen. Im übrigen ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth unter Tel. 08704/9119-28 jederzeit zu Auskünften bereit.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln.
Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Furth und verursacht unter Umständen höhere Kosten.
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